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Risikolebensversicherung

RISIKOLEBENSVERSICHERUNG – für den “Notfall” vorgesorgt.

Wer eine Lebensversicherung nicht auch als Kapitalanlage nutzen möchte, für den kommt oft eine reine Risikolebensversicherung in Frage. Bei dieser Art von Lebensversicherung steht ausschließlich die Absicherung des Todesfallrisikos im Vordergrund. Ein kontinuierlicher Vermögensaufbau wie bei der Kapitallebensversicherung ist hingegen nicht möglich. Damit die Nutzung einer Risikolebensversicherung sinnvoll ist, müssen ein paar Voraussetzungen gegeben sein, denn nicht für Jeden kommt diese Versicherung in Frage. Der Inhalt der Risikolebensversicherung besteht darin, eine vorher festgelegte Versicherungssumme zu zahlen, falls der Versicherte versterben sollte. Diese Versicherungssumme erhält dann eine Person, die zuvor im Vertrag namentlich als Begünstige(r) genannt worden ist. Dabei handelt es sich in erster Linie um nahe Angehörige, wie zum Beispiel den Ehe- oder Lebenspartner, die Eltern und natürlich vor allem die eigenen Kinder. Durch die Zahlung der Versicherungssumme im Todesfall soll bewirkt werden, dass diese Angehörigen die finanziellen „Verluste“ (Einkommen, Rente etc.) aufgrund des Todes der Versicherten besser ausgleichen können. Wer also keine nahen Angehörigen oder sonstigen Personen hat, die es im eigenen Todesfall abzusichern gilt, für den macht der Abschluss einer Risikolebensversicherung natürlich keinen Sinn, da man selber logischerweise von der Auszahlung der Versicherungssumme nichts mehr hat.

RISIKOLEBENSVERISCHERUNG Kreditabsicherung

Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist auch für den Fall nicht unbedingt notwendig, dass zum Beispiel der Ehepartner über ein ausreichendes eigenen Einkommen verfügt, sodass dieses im Todesfall des Versicherten völlig ausreichen würde. Oftmals genutzt wird die Risikolebensversicherung auch im Zusammenhang mit einem Darlehen, sehr häufig handelt es sich dabei um einen Immobilienkredit. Durch die Risikolebensversicherung hat man auch hier die Möglichkeit, das Darlehen, welches in Form eines Immobilienkredits natürlich nicht selten sehr Darlehensbeträge aufweist, insoweit abzusichern, dass im Todesfall mit der Versicherungssumme von der begünstigten Person das Darlehen zurück gezahlt werden kann. So wird erreicht, dass die Angehörigen des Verstorbenen zumindest schuldenfrei im finanzierten Objekt wohnen können und nicht auch noch die Darlehensschulden begleichen müssen. Eine Risikolebensversicherung kann man heutzutage bereits, je nach Versicherungssumme, ab einem Beitrag von monatlich wenigen Euro erhalten. Eine Absicherung von 100.000 Euro wird oftmals schon für unter 10 Euro im Monat angeboten.